Einschulung

Allgemeines zur Einschulung

 

Stichtag:

Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben oder beenden. Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung des Lebensalters der Tag der Geburt mitgezählt wird. Daher sind auch Kinder, die am 01. Oktober sechs Jahre alt werden, schulpflichtig!
Es gilt Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 1. Oktober des Einschulungsjahres ihren sechsten Geburtstag haben.

 

Vorzeitige Einschulung/ sog. Kann-Kinder:

Vorzeitig kann ein Kind eingeschult werden, wenn es die erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleiterin, aber erst im Juni.

Zurückstellung:
Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr. Diese Entscheidung wird ebenfalls von der Schulleitung getroffen. 

 

Flexible Einschulung 
Für Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben:
Eltern dieser Kinder können die Einschulung um ein Jahr nach hinten verschieben. Es reicht die Einreichung einer formlosen schriftlichen Erklärung bis zum Stichtag 1. Mai
Nähere Informationen des Ministeriums finden Sie auf der Homepage des Ministeriums. 


Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung:
ist für alle schulpflichtigen Kinder verpflichtend, auch wenn die Einschulung vorgezogen oder verschoben werden soll. 

Einschulung 2027

Hier finden Sie zu gegebener Zeit alle relevanten Informationen und Termine rund um die Einschulung 2027.

 

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